Wir begleiten Sie bei Ihrer Jobsuche und bieten Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Faire und marktkonforme Löhne
  • Flexible Lohnzahlungen: Wählen Sie zwischen täglicher, wöchentlicher oder monatlicher Auszahlung
  • Automatische Anmeldung bei relevanten Sozialpartnern
  • Absicherung durch den GAV Personalverleih
  • Schnelle Bereitstellung aller benötigten Dokumente (z. B. Zwischenverdienst, Arbeitgeberbescheinigung)
  • Unterkunftsorganisation nach Bedar
  • Diese umfassenden Dienstleistungen sind für Sie komplett kostenlos

Temporärarbeit

Maximale Flexibilität – Sie entscheiden, wann, wo und wie lange Sie arbeiten möchten.

Warum Temporärarbeit? Es gibt zahlreiche Gründe, sich für einen temporären Einsatz zu entscheiden. Im Mittelpunkt stehen Flexibilität und Unabhängigkeit. Der Wunsch nach Abwechslung und neuen Erfahrungen wird immer wichtiger, und ein Tapetenwechsel kann sich positiv auf zukünftige Entscheidungen auswirken.

Weitere Gründe:

  • Überbrückung einkommensfreier Zeiten

  • Sammeln wertvoller Berufserfahrung

  • Kennenlernen verschiedener Arbeitgeber

  • Mehr Abwechslung im Berufsalltag

  • Leichterer Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt

Entdecken Sie die Möglichkeiten der Temporärarbeit und gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft flexibel und selbstbestimmt.

Arbeiten in der Schweiz

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus einem EU-Land können Sie problemlos eine Beschäftigung in der Schweiz aufnehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Stellenvermittlung und übernehmen die Abwicklung aller notwendigen Formalitäten für einen reibungslosen Start.

Vereinfachte Verfahren für EU-Bürgerinnen und Bürger

Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Landes haben Sie grundsätzlich das Recht, bis zu 90 Tage pro Jahr in der Schweiz zu arbeiten. Die dafür erforderliche Aufenthaltsbewilligung wird Ihnen direkt von der Schürch Personal & Partner GmbH zugestellt.

Bürgerinnen und Bürger aus den EU-17/EFTA-Staaten haben zudem die Möglichkeit, länger in der Schweiz zu arbeiten. Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, müssen Sie lediglich Ihren unterzeichneten Arbeitsvertrag beim Einwohneramt vorlegen. Diese Bewilligung berechtigt Sie gleichzeitig zur Arbeitsaufnahme. Für Staatsangehörige anderer Länder gelten teilweise abweichende Regelungen.

Wer in der Schweiz arbeitet, leistet Sozialversicherungsbeiträge, die unter anderem den Schutz bei Unfällen, Invalidität und Arbeitslosigkeit gewährleisten. Zusätzlich ist eine private Krankenversicherung in der Schweiz verpflichtend. Die Versicherungsprämie muss unabhängig vom Einkommen separat entrichtet werden.

Interessieren Sie sich für eine Anstellung in der Schweiz? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei allen erforderlichen Schritten.

 

Die Schürch Personal & Partner GmbH koordiniert im Rahmen einer erfolgten Stellenvermittlung sowohl Ihre laufenden Arbeitseinsätze als auch den gesamten administrativen Prozess, für den Erhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Aufenthaltsbewilligungen. Auch bei der Organisation einer geeigneten Unterkunft sind wir Ihnen gerne behilflich.

Umfassende Beratung und Unterstützung bei Arbeit und Wohnen

Arbeits- und Einsatzverträge: Effiziente Koordination Ihrer Arbeitseinsätze

Die Schürch Personal & Partner GmbH findet für Sie passende Stellenangebote über unser firmeneigenes Kundennetzwerk sowie verschiedene Informationsplattformen. Sobald wir die ideale Stelle für Sie identifiziert haben, übernehmen wir kostenlos die vollständige Planung und Koordination Ihres Einsatzes.

Um sicherzustellen, dass Ihre Arbeits- und Einsatzverträge stets den aktuellen Vorgaben der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge (GAV) entsprechen, arbeiten wir eng mit den kantonalen Ämtern für Wirtschaft und Arbeit, dem SECO in Bern und den Gewerkschaften zusammen. So können wir Ihre Verträge immer an die neuesten gesetzlichen Anforderungen anpassen.

Bewilligungen für Ihren Aufenthalt in der Schweiz

Bei einer Vermittlung durch die Schürch Personal & Partner GmbH kümmern wir uns um die Beantragung der erforderlichen Bewilligung B-EG/EFTA (für Aufenthalte ab einem Jahr) oder L-EG/EFTA (für Aufenthalte unter einem Jahr).

Gesetzliche Grundlage

Seit dem 1. Juni 2002, mit Inkrafttreten des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sowie der Europäischen Freihandelszone (EFTA) über den freien Personenverkehr, geniessen ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Regionen weitreichende berufliche Mobilität.

Die wichtigsten Bewilligungen im Überblick

B-EG/EFTA Daueraufenthaltsbewilligung

  • Gültig für 5 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit
  • Für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr
  • Berechtigt zum Familiennachzug
  • Gewährleistet geografische und berufliche Mobilität

L-EG/EFTA Kurzaufenthaltsbewilligung

  • Wird bei Vorlage eines Arbeitsvertrags mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr erteilt
  • Gültigkeit entspricht der Vertragsdauer
  • Verlängerung oder Erneuerung möglich, ohne dass Sie die Schweiz verlassen müssen
  • Berechtigt zum Familiennachzug
  • Gewährleistet geografische und berufliche Mobilität

C-EG/EFTA Niederlassungsbewilligung

  • Wird nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren erteilt
  • Das Aufenthaltsrecht ist unbefristet und an keine weiteren Bedingungen geknüpft